xt:commerceArtikel

Copyright Output entfernen vs. Urheberrecht

Über xt:commerce


xt:commerce gehört zu den erfolgreichsten eCommerce-Anwendungen im deutschsprachigen Raum. Als Ableger des unter der GPL-Lizenz stehenden osCommerce, ist xt:commerce ebenfalls kostenlos erhältlich und darf gemäß den GPL-Bestimmungen frei verteilt und modifiziert werden.

Streit um die Copyright-Anzeige


Viele Nutzer des Systems wundern sich über die restriktiven Aussagen seitens der Entwickler über deren Copyright-Output: Support-Mitarbeiter verbieten jegliche inhaltliche Änderung, sind dagegen bei der Formatierung liberaler. Aufgrund der zunehmenden Länge des Footertextes, sowie der darin integrierten Verlinkung auf die xt:commerce-Website, suchen viele Webmaster nach dezenteren und rechtlich sichereren (Haftung für Hyperlinks) Copyright-Modifizierungsmöglichkeiten.

Viele Nutzer versuchen hierbei zwischen 3 Copyrighthinweisen unterscheiden:
  1. die im PHP-Quellcode gesetzten Vermerke
  2. der nicht öffentliche, für den Admin sichtbare
  3. der öffentliche für den Besucher der Website sichtbare

Die im PHP-Quellcode gesetzten Vermerke


Diese Copyrighthinweise müssen tatsächlich bestehen bleiben und dürfen höchstens ergänzt werden. Daran hält sich auch xt:commerce:

QUELLTEXT
/* -----------------------------------------------------------------------------------------
   $Id: cookie_usage.php 1238 2005-09-24 10:51:19Z mz $  

   XT-Commerce - community made shopping
   http://www.xt-commerce.com

   Copyright © 2003 XT-Commerce
   -----------------------------------------------------------------------------------------
   based on:
   © 2000-2001 The Exchange Project  (earlier name of osCommerce)
   © 2002-2003 osCommerce(cookie_usage.php,v 1.1 2003/03/10); www.oscommerce.com
   © 2003     nextcommerce (cookie_usage.php,v 1.9 2003/08/17); www.nextcommerce.org

   Released under the GNU General Public License
   ---------------------------------------------------------------------------------------*/


Der nicht öffentliche, für den Admin sichtbare


Rechtliche Unklarheiten
Dies liegt an der Definierung des Begriffes "Benutzer". Direkter Benutzer der Shoppingsuite ist in erster Linie der Webmaster und nicht der Besucher der Website. Alle für den Webmaster gedachten Anwendungen müssen daher einen Copyrighthinweis und einen Garantieausschluss (oder eine Definition) enthalten, sowie auf den Lizenztext verweisen. Dies regelt der Paragraph 2, Abschnitt C in der GPL:

ZITAT(GPL @ §2c)
If the modified program normally reads commands interactively when run, you must cause it, when started running for such interactive use in the most ordinary way, to print or display an announcement including an appropriate copyright notice and a notice that there is no warranty (or else, saying that you provide a warranty) and that users may redistribute the program under these conditions, and telling the user how to view a copy of this License. (Exception: if the Program itself is interactive but does not normally print such an announcement, your work based on the Program is not required to print an announcement.)


Laut Mario Zanier, Entwickler von xt:commerce, muss der Quellcode eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, sonst sei nach deutschem Urheberrecht eine Modifizierung oder Entfernung dieses Hinweises ohne Legitimation und ein Rechtsverstoß.

Der öffentliche für den Besucher sichtbare Copyrighthinweis


Von den Entwicklern abgesegnet: Formatierung des Copyrighthinweises
Die Entwickler erlauben die gestalterische Anpassung des Copyright-Hinweises an das eigene Layout. Hierzu muss man lediglich die folgenden Styleinformationen im Template anpassen:

HTML
.copyright {
font-family: Verdana, Arial, sans-serif;
font-size: 11px;
line-height: 1.5;
text-align:center;
}
.parseTime {
font-family: Verdana, Arial, sans-serif;
font-size: 11px;
line-height: 1.5;
text-align:center;
}
A.copyright {
color: #000000;
}
A.copyright:hover {
color: #0000ff;
text-decoration: underline;
}


Um auch den Link im Copyrightcontainer seperat zu formatieren, muss man die derzeitigen Linkanweisungen erweitern/ersetzen, da diese in der derzeitigen Version (3.04 SP2) ins leere greifen:

HTML
A.copyright, .copyright a {
color: #000000;
}
A.copyright:hover, .copyright a:hover {
color: #0000ff;
text-decoration: underline;
}



Von den Entwicklern abgesegnet: Ergänzung des Footers
Jeder darf den Footer um weitere Copyrighthinweise erweitern. Dies geschieht auch im Template in der index.html. Hierzu muss man einfach die weiteren Daten ans Ende der index.html einfügen.


Von den Entwicklern nicht erlaubt: Modifizierung/Entfernen des Copyright-Containers
Die Entwickler von xt:commerce haben sich einige Tricks ausgedacht, um die Entfernung des Copyright-Containers zu erschweren: So findet man dessen Inhalt nur verschlüsselt unter /xtcommerce/includes/classes/Smarty_2.6.14/plugins/outputfilter.note.php. Eine Änderung in dieser Datei sollte wohlüberlegt sein und wird ausdrücklich nicht empfohlen. Auch hier sehen die Entwickler von xt:commerce das Urheberrecht auf Ihrer Seite.

Fazit & Rechtliche Sicherheit


Trotz der Möglichkeit der freien Modifizierung des Quellcodes muss nach GPL §2c der Copyrighthinweis bei generischen Programmoutputs bestehen bleiben. Darüber hinaus scheint eine Modifizierung erst ab Erreichung einer sicheren Schöpfungshöhe möglich zu sein, sofern der Urheber dies nicht ausdrücklich erlaubt.

Laut xt:commerce ist dieser Ansatz durch mehrere erfolgreiche Abmahnungen und Gerichtsurteile bestätigt worden. Auf Nachfrage werden jedoch keine Gerichtsurteile genannt, da diese von xt:Commerce nicht veröffentlicht werden. Daher sollte man sich in jedem Fall vor Änderung oder Entfernung des Copyright-Hinweises von einem mit IT & Urheberrecht versierten Anwalt beraten lassen. Über eine Einschätzung eines neutralen Anwaltes in diesem Fall würden sich viele Benutzer des xt:commerce-Sytems freuen.

Dass der Fall um xt:commerce und dem erzwungenen Copyright-Hinweis in einer solchen Form sehr spezifisch ist, bestätigt auch Harald Welte, Webmaster der populären GPL-Website gpl-violations.org
ZITAT(gpl-violations.org)
ZITAT(PC-Intern.com)
Der Streitpunkt ist der folgende: Inwiefern verbietet das Urheberecht die Entfernung von Copyright-Outputs innerhalb des GPL-Codes? Hierbei geht es nicht um die Copyright-Header/Vermerke in den Quelldateien, sondern um


Zur genauen urheberrechtlichen Situation solcher Aktionen kann ich
nichts sagen, da sind sie bei einem versierten Anwalt sicherlich besser
aufgehoben. Diesen Punkt hatten wir bei bisherigem gpl-enforcement noch
nicht, deshalb kenne ich den Sachverhalt nicht.

ZITAT(PC-Intern.com)
  1. den Outputs in Adminareas
    und
  2. den öffentlichen Outputs auf Websites.


Die GPL selbst verbietet aber eine solche entfernung. Section 2c (wie
auch von Ihnen zitiert)

Es bleibt also die Frage
  1. ob das dt. Urheberrecht eine solche Einschraenkung erlaubt. Ich bin
    mir sehr sicher, dass das geht.
  2. Ob eine website als "reading commands interactively" betrachtet
    werden kann. Hier muss eine Auslegung der Lizenz gemacht werden, da die
    GPL vor der 'erfindung' des Web geschrieben wurde, und demnach die
    Programmbenutzung via HTTP/HTML-Interface nicht vorausgesehen werden
    kann. Ich wuerde vermuten, dass eine Interpretation die Nutzung eines
    Programms via Web dem "reading commands interactively" gleichstellt.


Für Mario Zanier, Chef-Entwickler von xt:commerce, ist die Sachlage sonnenklar:

ZITAT(Mario Zanier)
Die GNU GPL ist noch immer eine Lizenz die die Rechte der Autoren und beteiligten Programmierer wahrt, und keine Lizenz die dem Programmierer jegliche Urheberrechte wegnimmt.
GPL 2C Hinweise, welche sofort, auch von außenstehenden sichtbar sind, wahren die Urheberrechte der Programmierer und verhindern dass "Trittbrettfahrer",
durch editieren weniger Files, nach außen als Autor dieser Software auftreten.

xt:Commerce hat sich zum Ziel gesetzt, qualitative und vor allem wettbewerbsfähige eCommerce Software zu Entwickeln, und hierbei ist es absolut erforderlich, die Rechte der beteiligten Programmierer zu schützen.



Weitere Informationen


xt:commerce Entwickler-Website
osCommerce Entwickler-Website
GPL-violations.org
Deutsche Übersetzung der GPL-Lizenz
GPLv3: Die neue Version der Open-Source-Lizenz steht zur Diskussion
Open Source Software und deutsches Urheberrecht

Fork von xt:commerce mit anscheinend noch nicht genügender Schöpfungshöhe:
Gambio-Shop.de
Gambio-Beispiel-Shop mit ergänztem Footer:
http://www.gambio.de/demoshop/demoshop-1.htm

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Kommentar von Matthias Reuter @ Friday, 25. April 2008 @ 13:36:38
Hallo Volker,

vielen Dank für das Feedback und eure Initiative. Ich wünsche euch viel Erfolg bei euer Aktion und hoffe, dass ihr die finanziellen Mittel zusammentragen könnt, um die Rechtslage für alle Nutzer zu klären. Da sich die xt:commerce-Betreiber mit Gerichtsurteilen bedeckt halten, fehlt tatsächlich ein endgültiger Beweis für deren These. In meinem Weblog wird nun auch auf eure Aktion hingewiesen.

Beste Grüße,
Matthias
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Kommentar von Guest_Volker Bellendorf_* @ Friday, 25. April 2008 @ 13:13:44
Dieser Beitrag zeigt sehr schön, wo die Probleme liegen.
Auf meinem kostenlosen Support Forum zu xt:Commerce www.internet-inter.net befassen sich die dort angemeldeteten Shop Betreiber gerade mit der Frage, in wie weit diese Aussagen richtig sind.

Laut Nachfrage mit meinem Anwalt, RAe Loof, Hamm, 02381-91990, der Kanzlei Kahlert & Padberg, besteht sehr wohl die Möglichkeit sich des Links und der Output Texte zu Entledigen.

Die SHOPcommunity wird wohl noch vor den Sommerferien eine Samel Feststellungsklage beim zuständigen Landgericht Düsseldorf in dieser Sache / Frage einreichen.

Die Herren Zanier & Winger vertreten weder die GNU/GPL, noch sind diese in der Lage die Schöpfungshöhe anderer Programmierer zu bewerten.

Man muss natürlich den "Zwangslink" im Footer der mit der Nutzung des Template einhergeht von anderen Rechten, der GPL zum Beispiel, trennen. Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.

Auch unter GPL lizensierte Software unterliegt ganz klar dem Copyright, wobei dieses Copyright in dieser Konstellation nicht so gedacht war, das man dann anschliessend Hinz & Kunz verklagt oder Abmahnen kann.

Schaut man sich mal die OSC Contributions und den Originalen Code an, xt:Commerce ist ja auch nur ein Fork, stellt man leider meiner Meinung nach fest, das was man selber fordert, mag man auf der anderen Seite vielleicht recht ungern anderen geben ??

Es kann aber langfristig nicht angehen, das solche Rechtsfragen ungeklärt bleiben, denn immerhin könnte so eine "Abmahnung" oder Grauzone jeden treffen.

Von daher wird die SHOPcommunity eine negative Feststellungsklage einreichen um diese Frage verbindlich und gerichtlich abklären zu lassen.

Eine Alternative um dies zu Umgehen wäre, eine verbindliche Erklärung der Herren Zanier & Winger, das sowohl der Footer Link alsauch der Copyright Hinweis im Quelltext ( diese 6 grünen Zeilen ) gefahrlos entfernt werden können.

Wer Interesse hat den verlauf dieser Klage sowie der noch laufenden zu verfolgen, ist herzlich dazu eingeladen, als Gast oder Mitglied der SHOPcommunity an der Diskussion teilzuhaben.

Mfg.
Volker Bellendorf, Hamm
Admin SHOPcommunity

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